Aufgrund der von der Bundesregierung und dem Nationalrat festgelegten Vorgangsweise werden auch die vom Bildungsministerium beschlossenen Maßnahmen vorgezogen und ausgeweitet. Somit stehen stehen ab Montag, den 16.3. auch die Volksschulen, die AHS-Unterstufe, die Neuen Mittelschulen sowie die Sonderschulen nur mehr für jene Schülerinnen und Schüler offen, deren Eltern außer Haus erwerbstätig sein müssen und deren Kinder nicht betreut sind.

Bitte beachtet die folgenden Neuerungen und Ergänzungen:

  • Aufgrund der im Nationalrat beschlossenen Maßnahmen stehen ab Montag, den 16.3. auch die Volksschulen, die AHS-Unterstufe, die Neuen Mittelschulen sowie die Sonderschulen nur mehr für jene Schülerinnen und Schüler offen, deren Eltern außer Haus erwerbstätig sein müssen und deren Kinder nicht betreut sind. Damit werden die vom Bildungsministerium vergangene Woche festgelegten Maßnahmen ausgeweitet und vorgezogen. Was für den Mittwoch, 18.03.2020 geplant war, gilt somit schon ab Montag, 16.03.2020.
  • Bitte achten Sie darauf, dass trotz dieser verkürzten Vorbereitungsphase alle Schülerinnen und Schüler mit Übungsaufgaben versorgt werden, und bleiben Sie für die Eltern telefonisch, per Mail usw. erreichbar.
  • Ein eingeschränkter Betrieb zur Betreuung jener Schülerinnen und Schüler, deren Eltern am Arbeitsplatz unabkömmlich sind, ist auf jeden Fall aufrecht zu erhalten. Dies ist ein wichtiger Beitrag des Bildungssystems zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft (Gesundheitsbereich, Lebensmittelhandel u.ä.).
  • An manchen Standorten kann die Situation eintreten, dass in den ersten Tagen nur einige wenige Schülerinnen und Schüler oder gar keine Kinder zur Schule kommen, weil sich auch die in kritischen Bereichen tätigen Eltern durch Dienstplantausch o.ä. einige Tage frei nehmen konnten. Falls der Bedarf nach Kinderbetreuung erst nach einigen Tagen entsteht, weil diese Personen dann nicht mehr zu Hause bleiben können bzw. ihr Erscheinen am Arbeitsplatz unumgänglich notwendig geworden ist, muss an der Schule bedarfsgerecht reagiert und jedenfalls ein Angebot bereitgestellt werden.
  • Es wurde bereits klargestellt, dass sich auch Lehrkräfte nicht an den Schulstandorten versammeln oder dort eingesetzt werden sollen, sofern ihre Anwesenheit nicht absolut notwendig ist. Bitte achten Sie vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung auch darauf genauestens.
  • Dieselben Präventionsmaßnahmen gelten für das Verwaltungspersonal. Auch die Präsenz aller Verwaltungsbediensteten muss auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden.
  • Bisher wurde davon ausgegangen, dass in der Sekundarstufe II VWA-Präsentationen, Präsentationen von Diplomarbeiten u.ä. stattfinden können. Auf Grund der aktuellen gesetzlichen Beschlusslage muss davon Abstand genommen werden und diese Präsentationen können erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Das Bildungsministerium wird dazu noch gesonderte Regelungen treffen, die sicherstellen werden, dass es dadurch zu keinen Nachteilen für die Schülerinnen und Schüler kommt.
  • Auch Schulbibliotheken sind zu schließen, um die sozialen Kontakte zu minimieren und die Personen, die an der Schule ein- und ausgehen, zu reduzieren.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung!


Sonderur
laub für Eltern

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren können von ihren Arbeitgebern bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit bekommen. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber. Im Falle einer Freistellung übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten in den nächsten Wochen bis Ostern. Wer arbeiten muss, kann seine Kinder weiter in den Kindergarten oder die Schule bringen.

Alle weiteren wichtigen Informationen dazu gibt es auf hier.