Die aktuellen Beschlüsse des Nationalrats tragen deutlich die Handschrift des ÖAAB. Sozialpolitische Meilensteine sind in den vergangenen Tagen auf Schiene gebracht worden, von denen Österreichs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich profitieren werden.

Im Überblick:

– Erhöhung der Mindestpension bei langer Versicherungsdauer
– Bessere Anrechnung von Karenzzeiten
– Ausbau der schulischen Ganztagesangebote geht weiter
– Bonussystem für Betriebe, die Freiwillige beschäftigen
– Verbot des Plastiksackerl

Leistung muss sich lohnen – auch bei den Pensionen
Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, muss im Alter finanziell abgesichert sein. Deswegen hat sich der ÖAAB immer für ein Modell eingesetzt, das jenen Menschen, die jahrzehntelang Beiträge für unsere Gemeinschaft geleistet haben, soziale Sicherheit garantiert. Mit dem neuen Modell zur Erhöhung der Mindestpension erhalten Menschen mit 40 Beitragsjahren1.200 Euro netto, jene mit 30 Beitragsjahren 1.025 Euro und Ehepaare bei 40 Beitragsjahren in Zukunft eine Mindestpension von 1.500 Euro netto. Angerechnet werden zwölf Monate Präsenz- bzw. Zivildienst sowie bis zu fünf Jahre Kindererziehungszeiten. Eine große familien- und sozialpolitische Leistung.

Bessere Anrechnung von Karenzzeiten
Karenzzeiten von bis zu 24 Monaten werden künftig für die Bemessung von Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen und vor allem Gehaltsvorrückungen voll angerechnet. Benachteiligungen aufgrund von Karenzzeiten werden dadurch künftig vermieden. Laut Einkommensbericht sind die Karenzzeiten ein Hauptpunkt für Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern. In den meisten Kollektivverträgen ist die Anrechnung von bis zu 24 Monaten bereits – auf Initiative des ÖAAB – umgesetzt worden, auch in jenen Bereichen wie Handel oder dem Reinigungsbereich, wo überwiegend Frauen arbeiten. Für jene Kollektivverträge, die bisher noch nicht erfasst wurden, wird dies nun ab 1. August gesetzlich geregelt. Eine Lösung mit Hausverstand.

Ausbau der schulischen Ganztagesangebote geht weiter
Der Ausbau der Ganztagesbetreuung an den Schulen kann auch nach Auslaufen der entsprechenden Bund/Länder-Vereinbarung weitergehen. Mit dem Beschluss soll nicht nur die Auszahlung der Fördermittel von 750 Mio. Euro bis zum Schuljahr 2032/33 gewährleistet sein, sondern auch das Fördersystem vereinfacht werden. Mit diesen Mitteln sollen einerseits neue Plätze gefördert, andererseits aber auch die Gemeinden bei den Personalkosten unterstützt werden. Die Bundesländer erhalten Zweckzuschüsse in der Höhe von 428 Mio. Euro, die sie gemäß eigener Vereinbarungen den Schulerhaltern überweisen.

Bonussystem für Betriebe, die Freiwillige beschäftigen
Rund drei Millionen Ehrenamtliche leisten ungefähr 720 Millionen Stunden unentgeltliche Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Damit sind wir Weltspitze! Um das Ehrenamt zu stärken, wird es künftig ein Bonussystem für Unternehmen geben, die ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einsatzorganisationen bei Großschadensereignissen (d.h. ein Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden) vom Dienst freistellen und das Gehalt freiwillig fortzahlen. Das Modell sieht vor, dass, sobald ein Großschadensereignis vorliegt, Unternehmer in der Privatwirtschaft ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für freiwillige Arbeiten im Katastrophenfall freistellen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen ihre Entgeltfortzahlung weiterhin. Die Unternehmer erhalten pro Tag und Mitarbeiter, der Freiwilligendienste leistet, 200 Euro – das sind acht Stunden zu je 25 Euro – als Pauschale rückvergütet. Ausgezahlt wird diese Einsatzprämie vom Katastrophenfonds. Der Bund soll den Ländern die Einsatzprämie im Rahmen des Katastrophenfonds abgelten.

Unnötiges Plastik vermeiden – Plastiksackerl-Verbot kommt
Ab Jänner 2020 Jahres dürfen keine Kunststofftragetaschen mehr in Verkehr gebracht werden. Nach einer Übergangsfrist sind die gewohnten Plastiksackerl im österreichischen Handel dann spätestens mit Ende 2020 Geschichte. Vom Verbot umfasst sind alle Einweg-Tragetaschen mit einem Griff oder einem Henkel. Das heißt, alle leichten und schweren Plastiksackerln, die nicht als Mehrweg-Verwendung gedacht sind. Verboten sind künftig auch Obst- und Gemüsebeutel aus Plastik. Damit wird ein Meilenstein im Kampf gegen die Wegwerf-Mentalität gesetzt.

Ausblick auf das September-Plenum:
Entlastung mit Hausverstand – finanzielle Erleichterung für Geringverdienerinnen und Geringverdiener durch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge
Nach der Einführung des Familienbonus Plus und der Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages wird im September-Plenum eine weitere Maßnahme beschlossen werden, die besonders die Bezieherinnen und Bezieher mit geringem Einkommen entlasten wird. Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge bringt den Menschen mit niedrigem Verdienst im Schnitt bis zu 300 Euro im Jahr. Auch Pensionistinnen und Pensionisten profitieren von dieser Maßnahme mit bis zu 200 Euro im Jahr. Ab dem Jahr 2020 werden die Sozialversicherungsbeiträge einfach und unbürokratisch über die Arbeitnehmerveranlagung rückerstattet.