Bei Gewalt- und Sexualverbrechen braucht es strenge Strafen für die Täter: Um Frauen und Kinder besser zu schützen und Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen, wurde unter der Leitung von unserer ÖAAB Landesobmann-Stellvertreterin Staatssekretärin Karoline Edtstadler ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das Verbesserungen beim Opferschutz und härtere Strafen für Täter bringt.

  • Strengere Strafmaßnahmen

Bei Vergewaltigungen wird die Mindeststrafe von bisher 1 auf 2 Jahre angehoben. Künftig wird auch keine bedingte Haft mehr möglich sein, sodass der Verurteilte jedenfalls einen Teil der Freiheitsstrafe absitzen muss.

Das Strafrecht wird auch um den Stalking-Straftatbestandes erweitert. Somit wird auch die Veröffentlichung von persönlichen Bildern ohne Zustimmung strafbar.

Für Rückfallstäter gelten künftig mit 2-15 statt bisher 1-10 Jahren strengere Höchststrafen.

  • Stärkerer Opferschutz

Durch die Neuregelung des Betretungsverbotes wird künftig um gefährdete Personen eine Bannmeile von 50 Meter etabliert. Die betroffene Person kann sich während der Wegweisung jederzeit schnell an die Polizei wenden und Unterstützung fordern.

Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden! Deshalb wird der Austausch zwischen Gerichten und Behörden verbessert (z. B. Waffenbehörde, Führerscheinbehörde), um entsprechende Schritte zu setzen.

Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot in Berufen mit Kindern oder wehrlosen Personen bei Sexualstraftaten gegen besonders schutzbedürftige Personen wird auch umgesetzt.

  • Aktive Täterarbeit und Gewaltprävention

Um möglichst rasch die Gewaltspirale zu unterbrechen, wird die Täterarbeit etabliert, etwa durch den Ausbau bundesweiter Gewaltinterventionszentren.

Präventionsarbeit beginnt in sehr jungem Alter. Deshalb werden etliche Präventionsprogramme gegründet, um jungen Menschen zu vermitteln: Wo beginnt Gewalt? Was heißt Gewalt und wie kann ich mich selbst dagegen schützen?

Dabei müssen auch Berufe, die mit potenziellen Opfern zutun haben, sensibilisiert werden (z. B. Schulärzte).