„Homeoffice kommt gerade in Corona-Zeiten besondere Bedeutung zu und wird auch sehr stark nachgefragt. Dabei tritt aber auch immer mehr zu Tage, dass für Homeoffice viele Rahmenbedingungen gesetzlich nicht klar und eindeutig definiert sind. Hier braucht es jedenfalls Klarstellungen, um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestmöglich Sicherheit zu geben“, fordert ÖAAB-Landesobmann und ÖVP-Arbeitsmarktsprecher LAbg. Karl Zallinger und führt beispielhaft an:

„Beispielsweise muss die Freiwilligkeit der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers gegeben sein. Ebenso braucht es eine genau Definition des Begriffes „Arbeitsplatz“. Die unbefristete Ausdehnung des Unfallversicherungsschutzes muss gegeben sein. Besonders ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es zu keinem Verlust von ‚physischen‘ Arbeitsplätzen durch Homeoffice kommt. Bei Desksharing sollten im Einvernehmen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich viele Arbeitsplätze wie Mitarbeiter erhalten bleiben. Des Weiteren braucht es eine genaue Regelung bei der steuerlichen Berücksichtigung des Homeoffice z.B. Absetzbarkeit der Arbeitsmittel oder Pendlerpauschale, sowie eine gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme der nötigen Unkosten am Heimarbeitsplatz“, konkretisiert Zallinger.

„Durch den Ausbruch der Coronakrise änderte sich der Arbeitsablauf schlagartig und viele Beschäftigte arbeiteten von zu Hause aus. Die Homeoffice-Quote stieg in Österreich von 10 auf 40 Prozent. Die Digitalisierung erhielt innerhalb kürzester Zeit einen enormen Schub in der Arbeits- und Lebenswelt. Videokonferenzen bestimmten den Alltag, Webcams waren ausverkauft. Homeoffice wird auch weiterhin eine große Rolle in unserer Arbeitswelt spielen. Daher brauchte es dafür auch langfristig gesehen, klare rechtliche Regelungen“, so Zallinger abschließend.