„Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern klafft in Österreich nach wie vor weit auseinander. Deshalb müssen wir die strukturellen Probleme in den Gehaltsystemen, die eine dauerhafte Benachteiligung der Frauen zur Folge haben, endlich beseitigen. Ein Ansatzpunkt dabei ist die volle Anrechnung der Karenzzeiten bei den Gehaltserhöhungen“, so der Salzburger ÖAAB-Obmann LAbg. Karl Zallinger.

Viele Kollektivverträge enthalten automatische Gehaltsanpassungen. Dadurch bekommen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer regelmäßig eine Gehaltserhöhung. Urlaub, Krankengeld, Präsenzdienst oder Pflegefreistellung werden dabei angerechnet, die Abwesenheit bei Karenz oftmals aber nicht. Das soll sich ändern: Bis zu 24 Monate Karenz sollen auch hier automatisch angerechnet werden.

„Die bisherige Regelung ist ungerecht, vor allem gegenüber Frauen, denn sie sind es, die die Karenz überwiegend in Anspruch nehmen. Durch die Nichtanrechnung werden Frauen oft ihr ganzes Berufsleben gehaltsmäßig im Vergleich zu Männern schlechter gestellt“, betont Zallinger. Und das hat wiederum auch Auswirkungen auf die Pensionshöhe. In manchen Kollektivverträgen wurde diese Ungerechtigkeit im Jahr 2011 beseitigt. „Ziel ist es, die Anrechnung von bis zu 24 Monaten im Gesetz zu verankern, wenn es über die Kollektivverträge nicht zu regeln ist. Erst in rund 30 Prozent der großen Kollektivverträge wird dies gemacht. Für uns ist klar: Niemand soll einen Nachteil haben, wenn er das Recht auf Karenz wahrnimmt und sich für Familie und Kinder entscheidet.“, so der Salzburger ÖAAB-Obmann abschließend.