In Salzburger Tourismusorten gibt es vorübergehend keine geöffneten Supermärkte an Sonntagen mehr. Diese Regelung gilt nun vorübergehend bis zum Ende der Wintersaison. „Wir begrüßen die Entscheidung der Landesregierung, welche die in 52 Gemeinden geltende Sonderregelung ausgesetzt hat, weil es wegen der aktuellen Coronapandemie ohnehin kaum Touristen gibt. Die Öffnung der Geschäfte am Sonntag in den Tourismusorten macht wenig Sinn, da derzeit auch ein Beherbergungsverbot gilt“, betonen ÖAAB Obmann Karl Zallinger und ÖAAB&FCG Fraktionsobmann Hans Grünwald.

Bisher war es aufgrund einer Ausnahmeregelung möglich, in Tourismusregionen am einem Sonntag die Geschäfte für 4 Stunden in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr bis zu vier Stunden offen zu halten. Paragraf 7 der Öffnungszeitenverordnung sieht vor, dass an Sonn- und Feiertagen während der Wintersaison in bestimmten Orten Verkaufsstellen für Lebensmittel, Reiseandenken, notwendigen Reisebedarf, Artikel zur persönlichen Hygiene und Artikel des Trafiksortiments zugelassen sind. „Wir lehnen die Sonntagsöffnung in Tourismusorten nicht generell ab. Aufgrund der aktuellen Coronamaßnahmen ist eine Aussetzung der Ausnahmeregelung jedoch im Interesse der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Branche. Durch die Sonntagsruhe bleibt dieser Gruppe nun mehr Zeit für Familienleben und Freizeit“, so Zallinger und Grünwald abschließend.