Mit der Harmonisierung mit „Wählen ab 16“ bei der Betriebsratswahl wird eine langjährige Forderung des ÖAAB umgesetzt

Mit der Wahlrechtsreform 2007 wurde Wählen mit 16 bei Wahlen auf Gemeinde-, Landes, und Bundesebene den Jugendlichen ermöglicht. Nur bei den Betriebsratswahlen ist dies noch nicht erreicht worden. Bei den Wahlen zum Betriebsrat besitzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr das aktive Wahlrecht.

So dürfen Lehrlinge mit 16 Jahren zwar den Bundespräsidenten wählen, aber bei der Wahl für ihre eigene Arbeitnehmervertretung in Form des Betriebsrates sind sie ausgeschlossen. Diese Regelung wird nun überarbeitet, und das Wahlrecht harmonisiert. Gleichzeitig muss aber auch das passive Wahlalter gesenkt werden, um den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, jemanden aus ihren eigenen Reihen wählen zu können.

Mit der Senkung des Wahlalters werden künftig junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser im Betrieb vertreten sein, mehr Mitbestimmung erhalten und wieder mehr gehört werden.

In den Betrieben sollen etwa auch die Lehrlinge die Möglichkeit haben, an Betriebsratswahlen teilzunehmen. Auch das ist ein wichtiges Signal. Es sei ein richtiger Schritt in die politische Teilhabe im Erwerbsleben.