Das neue Corona-Kurzarbeitsmodell kann nun beantragt werden, die Formulare dafür sind beim Arbeitsmarktservice (AMS) online gestellt. Damit sollen die Unternehmen ihre Arbeitnehmer behalten und nicht kündigen, auch wenn durch die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus der Umsatz stark reduziert ist oder ganz entfällt.

Hier gehts zu den Formularen!

Die Regierung hat dafür vergangenes Wochenende 400 Mio. Euro angekündigt. Das neue Modell ist allen Unternehmen zugänglich, unabhängig von der Größe oder Branche. Ziel ist eine vereinfachte Abwicklung sowie die Möglichkeit, die Arbeitszeit über längere Perioden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums auf bis zu Null zu senken.

Hier haben die Arbeitgeber die Möglichkeit, nahezu zum Nulltarif Kurzarbeit zu nutzen und damit die Krise zu überbrücken. Das ist eine sehr günstige Alternative im Vergleich zur Kündigung, und die Menschen behalten ihren Arbeitsplatz. Durch die Übernahme der Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat durch das AMS biete das neue Corona-Kurzarbeits-Modell für die Unternehmen äußerst attraktive Bedingungen, ihre Belegschaft trotz der schwierigen Lage weiter in Beschäftigung zu halten und jetzt schon auch an die Zeit nach der Krise zu denken.

Die neue Richtlinie erhält folgende Änderungen:

  • Sofern es die Sozialpartnervereinbarung vorsieht, kann die COVID-19-Kurzarbeit rückwirkend mit 01.03.2020 beginnen.
  • In den Pauschalsätzen sind die anteiligen Sonderzahlungen im Ausmaß eines Sechstels, die anteiligen Beiträge zur Sozialversicherung (bezogen auf aus Entgelt vor Einführung der Kurzarbeit) und die sonstigen lohnbezogenen Dienstgeberabgaben enthalten. Für Einkommensanteile über € 5.370,- gebührt keine Beihilfe.

Kostenersparnis:

Die nachgebesserte Kurzarbeit bringt eine nochmals erheblich verbesserte Kostenersparnis. Berechnungsbeispiele sind hier zu finden.

>>> Weitere allgemeine Informationen zur Corona-Kurzarbeit gibt es hier!