„Mit der vorläufig letzten Sitzung des Unterausschusses zur Reform des Kinderbetreuungsgesetzes sind die Arbeiten für ein neues Gesetz natürlich nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Viele im Unterausschuss erarbeiteten Vorschläge und Ideen sollen Eingang in eine neue gesetzliche Regelung finden. Klar ist aber auch, dass nicht alles, was im Unterausschuss andiskutiert und in den Raum gestellt wurde, 1:1 umgesetzt werden kann. Sei es aus finanziellen Gründen oder weil es zu einzelnen Vorstellungen inhaltliche Auffassungsunterscheide gibt. Das liegt in der Natur der Sache und ist in einer Demokratie auch gut so“, zieht ÖVP-Klubobfrau Daniela Gutschi eine erste Bilanz. „Die Kinderbetreuung ist der Landesregierung viel wert, das sieht man auch an den steigendenBudgets, die dafür in den letzten Jahren vorgesehen wurden. Mir ist aber auch klar,dass angesichtsder finanziellen Lage des Landes die Bäume nicht in den Himmel wachsen können. Finanzielle Detailswerden u.A. auch in den Budgetverhandlungen zu klären sein“, meint Gutschi weiter.“Zudem wäre es zu kurz gegriffen, die Reform des Gesetzes ausschließlich auf Kostenfaktoren zu reduzieren. Ein Gesetz besteht nicht nur aus den finanziellen Komponenten, sondernes sind wichtigeinhaltliche Fragen zu klären, wie etwa die Durchlässigkeit der einzelnen Betreuungsformen, dasVerhältnis zwischen privaten und öffentlichen und Betriebskindergärten, die Anforderungen inRichtung Ausbildung, Verwaltungs- und Bürokratieauflagen oder bauliche Auflagen, die derzeit oftmals überbordend sind. Hier bestehen viele Möglichkeiten zur Neuregelung, hier haben wir auchHandlungsbedarf, flexiblere, unbürokratischere und einfachere Regelungen zu treffen. Sicherung derQualität und bedarfsgerechter Ausbau der Plätze, sind weitere Themen, die wir berücksichtigen müssen“, meint Gutschi abschließend.