
Wir treten für gelebte Solidarität und echte Chancengerechtigkeit ein
Der ÖAAB Salzburg vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir sind überzeugt, dass jeder Einzelne und jeder Einzelne in unserer Gesellschaft zählt, dass gelebte Solidarität und echte Chancengerechtigkeit wichtiger sind denn je und dass wir eine starke christlich-soziale Kraft im Land Salzburg brauchen.
Unsere Grundsätze und Werte
Das christlich-humanistische Menschenbild ist der Maßstab unseres politischen Handelns. Im Mittelpunkt steht die Überzeugung von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen – unabhängig von körperlicher oder geistiger Leistungskraft, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Herkunft oder Einkommen.
Der Begriff der Menschenwürde ist deshalb so zentral, weil wir daraus alle unsere Grundwerte und politischen Überzeugungen ableiten. Schwierige ethisch-politische Fragen können aus unserer Sicht nur unter Rückgriff auf den Begriff der Würde des Menschen ganzheitlich und der Natur des Menschen angemessen diskutiert werden.
Die Grundlage unserer Arbeit und unseres Wirkens sind die christlichen Sozialprinzipien, nach denen sich auch die Gesellschaftslehre richtet: Personalitäts-Prinzip, Solidaritäts-Prinzip und Subsidiaritäts-Prinzip. Die drei Prinzipien führen zum Gemeinwohl – als Ziel einer menschlichen Gesellschaft.
Personalitäts-Prinzip
Die gesellschaftliche Ordnung muss dem Wohl des Menschen dienen. Arbeit fördert die Selbstachtung und die Entfaltung der Persönlichkeit – Arbeitskraft darf daher nicht als Ware angesehen werden. Jeder Mensch ist ein nicht ersetzbares Einzelwesen.
Solidaritäts-Prinzip
Jeder Mensch ist der Gemeinschaft verpflichtet. Der Einzelne darf der Allgemeinheit nicht schaden und muss zum Gemeinwohl beitragen. Die Gemeinschaft wiederum muss diejenigen unterstützen, sie überfordert oder in Not geraten sind.
Subsidiaritäts-Prinzip
Was Einzelne oder kleine Gruppen leisten können, dürfen übergeordnete Instanzen nicht an sich reißen. Das ergibt sich aus der Achtung vor dem Menschen und seinem Recht auf Selbstbestimmung. Die Gemeinschaft soll dort helfend eingreifen, wo Einzelne bzw. kleine Gruppen die notwendigen Leistungen nicht selbst erbringen können (Hilfe zur Selbsthife).
Immer informiert sein!
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